Heimaufsicht in Deutschland

Die zuständige Behörde der örtlichen Heimaufsicht ist nicht immer leicht zu finden. Deshalb haben wir für Sie alle Adressen und Kontakte übersichtlich aufbereitet.
Sie finden die zugehörige Aufsichtsbehörde nach Bundesland sortiert, da die Organistation der Heimaufsicht Ländersache ist.
Allgemeine Informationen zu Aufgaben der Heimaufsicht können Sie in unserem Glossar nachlesen.

 

 

Bundesland

Modell

zuständig sind

Adressenliste

Baden-Württemberg

kreis- und gemeindenah

Kreisfreie Städte bzw. Landkreise

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Bayern

kreis- und gemeindenah

Kreisfreie Städte bzw. Landkreise

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Berlin

Ländermodell

Landesamt für Gesundheit und Soziales

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Brandenburg

Ländermodell

Landesversorgungsamt

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Bremen

Ländermodell

Oberste Landesbehörde

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Hamburg

Ländermodell

Bezirksämter

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Hessen

Ländermodell

Landesoberbehörde

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Mecklenburg-Vorpommern

kreis- und gemeindenah

Kreisfreie Städte bzw. Landkreise

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Niedersachsen

kreis- und gemeindenah
Besonderheit: stationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe unterliegen der Aufsicht des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie

Kreisfreie Städte bzw. Landkreise

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Nordrhein-Westfalen

kreis- und gemeindenah

Kreisfreie Städte bzw. Landkreise

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Rheinland-Pfalz

Ländermodell

Landesoberbehörde

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Saarland

Ländermodell

Landesoberbehörde

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Sachsen

Ländermodell

Regierungspräsidien

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Sachsen-Anhalt

Ländermodell

Landesoberbehörde

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Schleswig-Holstein

kreis- und gemeindenah

Kreisfreie Städte bzw. Landkreise

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Thüringen

Ländermodell

Landesoberbehörde

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Diese föderale Struktur hat für den Verbraucher Nachteile:

  1. Welche Heimaufsicht tatsächlich für die stationäre Einrichtung zuständig ist, ist in jedem Bundesland in Deutschland anders geregelt. Deshalb ist es für den Verbraucher je nach Bundesland unterschiedlich, wohin er sich mit Fragen oder Beschwerden wenden kann.
  2. Nach einer Prüfung werden Heimaufsichtsberichte erstellt. Nicht jedes Bundesland erlaubt die Veröffentlichung dieser Berichte, die für den Verbraucher doch sehr aufschlussreich wären.
  3. Die Heimaufsichten haben oft andere Bezeichnungen. In Nordrhein-Westfalen heißen sie z.B. WTG-Behörde, in Bayern FQA Fachstelle für Pflege- & Behinderneinrichtungen.