Heimaufsicht in Deutschland
Bundesland | Modell | zuständig sind | Adressenliste |
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Baden-Württemberg | kreis- und gemeindenah | Kreisfreie Städte bzw. Landkreise | hier klicken |
Bayern | kreis- und gemeindenah | Kreisfreie Städte bzw. Landkreise | hier klicken |
Berlin | Ländermodell | Landesamt für Gesundheit und Soziales | hier klicken |
Brandenburg | Ländermodell | Landesversorgungsamt | hier klicken |
Bremen | Ländermodell | Oberste Landesbehörde | hier klicken |
Hamburg | Ländermodell | Bezirksämter | hier klicken |
Hessen | Ländermodell | Landesoberbehörde | hier klicken |
Mecklenburg-Vorpommern | kreis- und gemeindenah | Kreisfreie Städte bzw. Landkreise | hier klicken |
Niedersachsen | kreis- und gemeindenah | Kreisfreie Städte bzw. Landkreise | hier klicken |
Nordrhein-Westfalen | kreis- und gemeindenah | Kreisfreie Städte bzw. Landkreise | hier klicken |
Rheinland-Pfalz | Ländermodell | Landesoberbehörde | hier klicken |
Saarland | Ländermodell | Landesoberbehörde | hier klicken |
Sachsen | Ländermodell | Regierungspräsidien | hier klicken |
Sachsen-Anhalt | Ländermodell | Landesoberbehörde | hier klicken |
Schleswig-Holstein | kreis- und gemeindenah | Kreisfreie Städte bzw. Landkreise | hier klicken |
Thüringen | Ländermodell | Landesoberbehörde | hier klicken |
Diese föderale Struktur hat für den Verbraucher Nachteile:
- Welche Heimaufsicht tatsächlich für die stationäre Einrichtung zuständig ist, ist in jedem Bundesland in Deutschland anders geregelt. Deshalb ist es für den Verbraucher je nach Bundesland unterschiedlich, wohin er sich mit Fragen oder Beschwerden wenden kann.
- Nach einer Prüfung werden Heimaufsichtsberichte erstellt. Nicht jedes Bundesland erlaubt die Veröffentlichung dieser Berichte, die für den Verbraucher doch sehr aufschlussreich wären.
- Die Heimaufsichten haben oft andere Bezeichnungen. In Nordrhein-Westfalen heißen sie z.B. WTG-Behörde, in Bayern FQA Fachstelle für Pflege- & Behinderneinrichtungen.
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