SGB - Sozialgesetzbuch
Das Sozialgesetzbuch regelt das Sozialrecht. Es gliedert sich in zwölf Bücher über verschiedene Zweige der Sozialversicherung.
Im XI. Buch des SGB werden in § 114 (Qualitätsprüfungen), § 114a (Durchführung der Qualitätsprüfungen) sowie § 115 (Ergebnisse der Qualitätsprüfungen) die Regelungen bzgl. der Qualitätsprüfungen festgehalten.