PTVA Pflegetransparenzvereinbarungen Ambulante Pflege (2017)

Die Pflegetransparenzvereinbarungen legen die Richtlinien und Vorgehensweisen für die Prüfung von Ambulanten Dienste fest. Sie besteht aus folgenden Teilen:

  • Pflege-Transparenzvereinbarung ambulant (PTVA) vom 7. Dezember 2015
    Vereinbarung nach § 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI über die Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen der Medizinisches Dienste der Krankenversicherung sowie gleichwertiger Prüfergebnisse von ambulanten Pflegedienste
  • Anlage 1: Kriterien der Veröffentlichung
  • Anlage 2: Bewertungssystematik
  • Anlage 3: Ausfüllanleitung für die Prüfer
  • Anlage 4: Darstellung der Prüfergebnisse