PTVA Pflegetransparenzvereinbarungen Ambulante Pflege (2017)
Die Pflegetransparenzvereinbarungen legen die Richtlinien und Vorgehensweisen für die Prüfung von Ambulanten Dienste fest. Sie besteht aus folgenden Teilen:
- Pflege-Transparenzvereinbarung ambulant (PTVA) vom 7. Dezember 2015
Vereinbarung nach § 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI über die Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen der Medizinisches Dienste der Krankenversicherung sowie gleichwertiger Prüfergebnisse von ambulanten Pflegedienste - Anlage 1: Kriterien der Veröffentlichung
- Anlage 2: Bewertungssystematik
- Anlage 3: Ausfüllanleitung für die Prüfer
- Anlage 4: Darstellung der Prüfergebnisse