Wer führt die Qualitätsprüfungen durch?
Für die Durchführung Qualitätsprüfungen sind zu 90% die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung und zu 10% der Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen zuständig.
Der MDK ist regional strukturiert, so dass hier 16 Prüfdienste tätig sind.
Zwar gibt es die einheitliche Prüfrichtlinie. Jedoch darf angenommen werden, dass es durch die regionale Struktur zwangsläufig zu Abweichungen in der Anwendung kommt.