Wie werden die Prüfergebnisse veröffentlicht?

Die Regelungen zur Veröffentlichung der Prüfergebnisse sind in den Pflegetransparenzvereinbarungen festgehalten. Darin wird festgelegt, dass die Ergebnisse als "Transparenzberichte" dem Verbraucher zugänglich gemacht werden.

Dies geschieht auf zwei Wegen:

Alle Veröffentlichungsformen haben gemeinsam, dass jede Einrichtung oder jeder Anbieter nur einzeln für sich betrachtet werden kann. Vergleiche von Bewertungskriterien sind nicht ohne weiteres möglich.