Wie werden die Prüfergebnisse veröffentlicht?
Die Regelungen zur Veröffentlichung der Prüfergebnisse sind in den Pflegetransparenzvereinbarungen festgehalten. Darin wird festgelegt, dass die Ergebnisse als "Transparenzberichte" dem Verbraucher zugänglich gemacht werden.
Dies geschieht auf zwei Wegen:
- Die Transparenzberichte müssen vom Anbieter an gut sichtbarer Stelle ausgehängt bzw. zugänglich gemacht werden. So können sie vor Ort eingesehen werden.
- Zudem stehen vier Internetportale bereit, auf denen recherchiert werden kann: AOK-Pflegeheimnavigator, Pflegekompass der Knappschaft, BKK Pflegefinder, Pflegelotse des VdeK
Alle Veröffentlichungsformen haben gemeinsam, dass jede Einrichtung oder jeder Anbieter nur einzeln für sich betrachtet werden kann. Vergleiche von Bewertungskriterien sind nicht ohne weiteres möglich.