Qualitätsprüfungen Stationärer Einrichtungen
Die in den Pflege-Transparenzberichten publizierten Ergebnisse umfassten bis zum Jahr 2013 82 Bewertungskriterien. Zum Jahreswechsel 2013/2014 wurden aufgrund von Modifikationen nur noch 77 ausgewählte Bewertungskriterien berücksichtigt.
Die Bewertungskriterien sind fünf Qualitätsbereichen zugeordnet:
Qualitätsbereiche | 2013 | 2014 |
Pflege und Versorgung | 35 Kriterien davon: 33 einwohnerbezogen 2 einrichtungsbezogen
| 30 Kriterien davon: 29 einwohnerbezogen 1 einrichtungsbezogen
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Umgang mit demenzkranken Bewohnern | 10 Kriterien davon: 5 einwohnerbezogen 5 einrichtungsbezogen
| 9 Kriterien davon: 5 einwohnerbezogen 4 einrichtungsbezogen
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Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung | 10 Kriterien davon: alle einrichtungsbezogen
| 9 Kriterien davon: alle einrichtungsbezogen
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Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene | 9 Kriterien davon: alle einrichtungsbezogen
| 9 Kriterien davon: alle einrichtungsbezogen
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Bewohnerbefragung | 18 Kriterien | 18 Kriterien |
Gesamt | 82 Kriterien | 77 Kriterien |
Die Qualität der erbrachten Leistungen wird somit anhand von 36 bewohnerbezogenen, 23 einrichtungsbezogenen und 18 Fragen aus der Bewohnerbefragung mit Noten zwischen 1 bis 5 bewertet.
Durchschnittsnoten werden für jeden Qualitätsbereich und für die Gesamt-Note ermittelt. In die Gesamt-Note gehen die Ergebnisse der Bewohnerbefragung nicht ein.
Die Unterscheidung zwischen „einwohnerbezogen“ und „einrichtungsbezogen“ ist insofern wichtig, als bei den einwohnerbezogenen Kriterien stichprobenartig die Pflegedokumentation einzelner Bewohner zur Beurteilung herangezogen werden. Die einrichtungsbezogenen Kriterien können hingegen nur mit einem „trifft zu“ oder „trifft nicht zu“ beantwortet werden.