Kritik am Prüfablauf

Um die Qualitätsprüfungen durchführen zu können, sind eine ausführliche Pflegedokumentation, die Organisation der Gutachter, die Terminierung ders Prüfung sowie der Zeitaufwand für die Durchführung notwendig.

Betrachtet man die Voraussetzungen und Durchführung der Prüfungen kann kritisiert werden, dass

  • die Kontrollen, die ein bis zwei Tage dauern, Ressourcen aus der Pflege binden.
  • neben den Kosten für die Durchführung der Qualitätsprüfung auch berechnet werden muss, dass 10% der Pflegekosten für das Ausfüllen der Pflege-Dokumentation aufgewendet werden.
  • die zugrundeliegenden Stichproben zu klein sind. Bei den als besonders relevant eingestuften Kriterien beruhen 90% aller Pflegenoten auf einer Fallzahl von maximal vier Bewohnern.
  • die Durchführungsvorschriften zu einer Bürokratisierung führen. Die Qualitätskontrollen transformieren den fachlich motivierten Zweck in eine formale Nachweispflicht.
  • die Notenfindung auf den dokumentierten Leistungen der Einrichtungen basieren. D.h., dass erbrachte Leistungen, die nicht dokumentiert sind, in der Qualitätsprüfung erst gar nicht berücksichtigt werden. Und umgekeht: Werden Leistungen zwar dokumentiert, aber nicht erbracht, kann dies zu ungerechtfertigt besseren Noten führen.
  • trotz der Pflege-Transparenzvereinbarungen werden von den eingesetzten Prüftern in unterschiedlichen Regionen vergleichbare Leistungen unterschiedlich bewertet.
  • die Ergebnisse der Bewohnerbefragung nicht verwertbar sind. Hier wird argumentiert, dass sich die Bewohner entweder in einem Abhängigkeitsverhältnis befinden und daher sich nicht trauen, wirklich zu kritisieren. Zum anderen handelt es sich um eine Generation, die gegebene Verhältnisse eher hinnimmt als aufzubegehren.